DSGVO-konformes Gästerufsystem: Was Gastronomen wirklich beachten müssen
App-basierte Rufsysteme verlangen oft Telefonnummer oder Login – klassische Funkpager nicht. Der Unterschied entscheidet, ob Sie eine Datenschutzerklärung anpassen müssen oder nicht.
Reine Funkpager: DSGVO-neutral
Ein klassischer Coaster Pager oder Vibrations-Pager speichert keinerlei personenbezogene Daten. Es wird nur eine anonyme Gerätenummer per Funk angesteuert. Ergebnis: keine DSGVO-/DSG-Relevanz, keine Auftragsverarbeitung, keine Cookie-Banner-Diskussion.
App-basierte Systeme: Vorsicht
Systeme, die den Gast per SMS oder App benachrichtigen, verarbeiten Telefonnummern – und damit personenbezogene Daten. Sie brauchen: Einwilligung, Zweckbindung, Löschkonzept, Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Anbieter und einen Eintrag im Verarbeitungsverzeichnis.
Schweiz: DSG statt DSGVO – trotzdem streng
Seit dem revidierten Datenschutzgesetz (nDSG) vom September 2023 gelten für Gastronomen in der Schweiz ähnliche Pflichten wie für Betriebe in Deutschland. Wichtig: Auch bei Kundenlisten aus Reservationen greift das nDSG.
Praxis-Checkliste
- Bevorzugen Sie App-lose Funkpager, wo möglich.
- Nutzen Sie App-Systeme, verlangen Sie einen AVV vom Anbieter.
- Speichern Sie nur, was nötig ist – Reservationen nach 30 Tagen löschen.
- Bei Analytics: nur pseudonymisierte Tischnutzung, keine Gästeprofile.
Das gilt übrigens unabhängig davon, ob Sie ein System kaufen oder nur für einen einzelnen Anlass zeitlich befristet einsetzen – ein reiner Funkpager bleibt in beiden Fällen DSGVO-neutral.
Häufige Fragen
Braucht ein Funkpager-System eine Einwilligung des Gastes?
Nein. Ein klassischer Coaster- oder Vibrations-Pager verarbeitet keine personenbezogenen Daten – es wird nur eine anonyme Gerätenummer angesteuert. Eine Einwilligung ist erst nötig, wenn ein System Telefonnummer, Name oder App-Login verlangt.
Brauche ich für ein reines Funkpager-System einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)?
Nein, solange keine personenbezogenen Daten den Betrieb verlassen oder bei einem Anbieter verarbeitet werden. Ein AVV wird erst relevant bei App- oder Cloud-basierten Systemen, die Gästedaten extern verarbeiten.
Gilt für Restaurants in der Schweiz die DSGVO oder das nDSG?
Schweizer Betriebe unterliegen dem revidierten Datenschutzgesetz (nDSG, seit September 2023), nicht direkt der DSGVO. Die Pflichten sind aber vergleichbar streng – insbesondere bei Kundenlisten aus Reservationen.
Muss ich ein Funkpager-System im Verarbeitungsverzeichnis eintragen?
Nein, wenn keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden, entfällt die Eintragungspflicht für dieses System. Prüfen Sie das separat für Ihr Reservierungssystem, falls Sie eines nutzen.
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